×

Ferienhäuser mit kostenloser Stornierung

Manchmal kommt es vor, dass Sie die Buchung für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung kurzfristig stornieren müssen. In diesem Fall werden normalerweise hohe Stornokosten fällig. Aufgrund der Corona-Pandemie ermöglichen viele Ferienhaus-Vermieter in Bayern nun eine kostenfreie Stornierung.  

Bevor Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Bayern buchen, sollten Sie in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachschauen, mit welchen Kosten Sie im Falle einer Stornierung rechnen müssen. Üblicherweise wird eine Teilsumme des Gesamtmietpreises fällig, wenn Sie die Ferienhaus-Buchung bis zu einem gewissen Zeitpunkt vor Mietbeginn stornieren.

Bei einer frühen Stornierung fallen beispielsweise 20 bis 25 Prozent an. Je näher der Anreisetag rückt, desto höher sind die Stornokosten. Wenn Sie die Buchung erst am Tag vor dem geplanten Mietbeginn stornieren, werden Ihnen 95 bis 100 Prozent der gesamten Ferienhausmiete in Rechnung gestellt. Das ist ärgerlich. Sie können die Reise aus welchen Gründen auch immer nicht antreten und müssen nun den kompletten Mietpreis zahlen.  

Kostenlose Stornierung im Zuge von Corona  

Eine normale Reiseplanung ist seit Beginn der Corona-Pandemie kaum mehr möglich. Da Bundesländer und Regionen oft sehr kurzfristig zu Risikogebieten erklärt werden, bieten viele Anbieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen kostenfreie Stornierungen an. Dennoch müssen Sie auch hier Fristen einhalten. Eine kurzfristige Stornierung ist nicht möglich. Lesen Sie sich deshalb vor der Buchung Ihres Wunschobjekts unbedingt ganz genau die AGB durch. Darin ist aufgeführt, welche Fristen zu beachten sind, wie hoch die Stornokosten ausfallen und ob eventuell umgebucht werden kann. Die Fristen für kostenlose Stornierungen hängen vom jeweiligen Anbieter ab – im Schnitt können Sie höchstens 20 Tage vor Reiseantritt stornieren. Bei der Buchung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung ist es deshalb ratsam, eine Reisekostenrücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt abzuschließen – möglichst mit Stornoschutz Plus. So bleiben Sie am Ende nicht auf hohen Stornokosten sitzen. Beachten Sie aber, dass die Versicherung nur im Krankheitsfall mit ärztlichem Attest greift sowie im Todesfall eines Familienmitglieds, bei Unfall, unerwarteter Arbeitslosigkeit u.a. Auch wenn Sie aufgrund des Verdachts einer Corona-Infektion in Quarantäne müssen und deshalb die Reise nicht antreten können, greift die Versicherung. Entsprechende Nachweise sind erforderlich. 

Ferienhäuser in Bayern mit kostenloser Stornierung finden Sie hier: